Ihre Angaben


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Ihr durchschnittlicher Jahreslohn:

Das bedeutet die Initiative für Sie:

Ihre 13. AHV-Rente:
Zusätzlicher Lohnabzug:
Mehrkosten Arbeitgeber:
Ihre Situation:
Ihre Bilanz:

Erklärung:

13. AHV-Rente: Bei Annahme der Initiative, bekommen Rentnerinnen und Rentner 13 statt wie bisher 12 AHV-Renten. Deshalb bekämen Sie nach Ihrer Pensionierung zusätzlich die oben für Ihren Fall individuell berechnete 13. AHV-Rente. Es wird von der Einführung 2026 ausgegangen.

Zusätzlicher Lohnabzug: Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente müssen laut Schätzungen des Bundes Arbeitnehmer und Arbeitgeber je rund 0.4 Prozentpunkte Ihres Lohnes zusätzlich an die AHV abliefern. Ihr zusätzlicher Lohnabzug wurde auf Ihrem aktuellen Bruttolohn berechnet.

Nettoprofiteur/Nettozahler: Nettoprofiteur sind Sie, wenn die Summe der 13. AHV-Renten bis zum Tod höher ist als die vor der Pensionierung zusätzlich erhobenen Lohnabgaben. Ansonsten gelten Sie als Nettozahler. Etwas vereinfachend wurde eine Lebenserwartung von 83,5 Jahren angenommen. Der Rechner wertet sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil in der Bilanz als Ihren Abzug.

Nicht berücksichtigt: Die Ergebnisse sind grobe Schätzungen, da die AHV-Berechnung komplex ist. Unberücksichtigt bleiben unter anderem: 1. Beitragslücken zwischen 20 und 65, die die Rente reduzieren können. 2. Plafonierung: Bei Ehepaaren wird das Total beider Renten auf 3675 Franken plafoniert. Wer Kinder hat, bekommt Erziehungsgutschriften. Diese können beim erweiterten Onlinerechner berücksichtigt werden (Button unten).


Methodik

1. Nach Eingabe des aktuellen Bruttolohns schätzt das Programm die Lohnentwicklung der beruflichen Laufbahn des Anwenders. Die Schätzung basiert auf Lohnzahlen des Bundesamtes für Statistik. Der Anwender kann die Schätzung korrigieren.

2. Der Rechner berechnet aus den Angaben den durchschnittlichen Jahreslohn über Ihr gesamtes Leben als gewichteten Mittelwert. Gegebenenfalls werden Erziehungsgutschriften angerechnet.

3. Der Rechner sucht anhand des berechneten Durchschnittslohnes die in der offiziellen AHV-Tabelle zugewiesene AHV-Rente.

4. Zur Berechnung der AHV-Bilanz des Anwenders (Nettoprofiteur, Nettozahler) multipliziert der Rechner die zuvor ermittelte AHV-Rente etwas vereinfachen mit einer Restlebenserwartung von 18.5 (83.5 - 65).

5. Zur Berechnung der Lohnabzüge in der Bilanz wurden die «Finanzperspektiven der AHV bis 2050» des Bundesamtes für Sozialversicherungen herangezogen. Die Behörden schätzen dort für jedes einzelne Jahr bis 2050 wie viele Lohnprozentpunkte notwendig wären, zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Der Rechner übernimmt für jedes einzelne Jahr zwischen 2026 und dem Pensionierungstermin des Anwenders den vom Bund geschätzten notwendigen Lohnprozentsatz. Sowohl der Arbeitnehmeranteil wie auch der Arbeitgeberanteil werden in der Bilanz als Abzug des Arbeitnehmers gewertet. Denn laut Ökonomen werden die Unternehmen letztlich auch den Arbeitgeberanteil den Arbeitnehmern anlasten. Der angewendete Prozentsatz liegt je nach Jahr zwischen 0.7 und 0.9 Lohnprozenten.

6. Als Lohnbasis für die Abzüge in der Bilanz wird der Durschnitt zwischen dem aktuellen Bruttolohn und dem Lohn kurz vor der Pensionierung (letzter Schieberegler) berechnet. Update: Die unter Punkt 6 beschriebene Methodik zur Berechnung der Abzüge für die Bilanz wurde nachträglich verfeinert. Neu werden die Abzüge je nach Alter des Nutzers in bis zu vier Zeitintervallen berechnet und dann aufsummiert. Für jedes Intervall werden die jeweiligen Durchschnittslöhne als Basis genommen.